Haftpflichtschaden
Im Falle eines Haftpflichtschadens an Ihrer Yacht, der von einem anderen Eigner verursacht wurde, können Sie ab einer Schadenshöhe von über 750,00 € einen eigenen
Sachverständigen zur Schadensaufnahme beauftragen. Die Kosten hierfür übernimmt die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers. Zwar stellt auch die
Versicherung einen Gutachter, doch ein eigener Sachverständiger, der Ihre Interessen vertritt, kann mögliche Interessenkonflikte vermeiden.
Ziel ist die
Wiederherstellung des Zustands vor dem Schaden; ist dies nicht vollständig möglich, besteht Anspruch auf eine technische sowie gegebenenfalls merkantile
Wertminderung, die ebenfalls durch den eigenen Sachverständigen ermittelt wird. Daher sollten Sie bei jedem Haftpflichtschaden über der Bagatellgrenze einen
eigenen Gutachter hinzuziehen. Dieser Anspruch entfällt, wenn Sie der Beauftragung des Versicherungsgutachters ausdrücklich zustimmen.
Kaskoschaden
Bei einem Kaskoschaden besteht kein Anspruch auf einen eigenen Sachverständigen. Dennoch ist es wichtig, den Schaden technisch und finanziell genau zu erfassen.
Auch hier kann es zu Interessenkonflikten kommen, weshalb es in manchen Fällen sinnvoll sein kann, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten hierfür
trägt der Auftraggeber.